Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der XJE UG für das Produkt "Displight"

Stand: 07.08.2025

Präambel

Die XJE UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „XJE UG") bietet unter dem Namen „Displight" eine kombinierte Hard- und Softwarelösung an, um Bildschirme in dynamische Willkommensbildschirme zu verwandeln. Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der XJE UG und ihren Kunden.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen der XJE UG und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die XJE UG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Gegenstand des Vertrages ist:
    1. der Verkauf von vorkonfigurierter Hardware (nachfolgend „Displight-Gerät"), sowie
    2. die Bereitstellung einer Software as a Service (SaaS) zur Nutzung auf dem Displight-Gerät, die Inhalte aus dem Office-365-Konto des Kunden anzeigt (nachfolgend „Displight-Dienst").
  3. Der Displight-Dienst ermöglicht die Anzeige von Kalenderdaten, individuellen Texten, Firmenlogos und zukünftig weiteren Inhalten, die von der XJE UG bereitgestellt werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt wahlweise zustande durch:
    1. eine Bestellung des Kunden über die Webseite der XJE UG und eine darauf folgende Auftragsbestätigung durch die XJE UG per E-Mail, oder
    2. ein schriftliches oder per E-Mail übermitteltes Angebot der XJE UG, das vom Kunden per E-Mail oder schriftlich angenommen wird.
  2. Die Darstellung der Produkte auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung dar.

§ 3 Zufriedenheitsgarantie (30-Tage Geld-Zurück-Garantie)

  1. Die XJE UG räumt Neukunden für ihre allererste Bestellung eines Displight-Pakets (Hardware und SaaS-Dienst) eine freiwillige 30-tägige Geld-Zurück-Garantie ein. Diese Garantie gilt nicht für Folgebestellungen.
  2. Die Frist von 30 Tagen beginnt mit dem Tag des Eintreffens des Displight-Geräts beim Kunden (Datum des Zustellnachweises).
  3. Zur Geltendmachung der Garantie muss der Kunde innerhalb der 30-Tage-Frist seinen Rückgabewunsch in Textform (z.B. per E-Mail) erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Geräts (Datum des Poststempels oder Versandnachweises). Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das Gerät muss bei der XJE UG eintreffen, um die Rückerstattung zu bearbeiten.
  4. Voraussetzung für die vollständige Rückerstattung ist, dass sich das Displight-Gerät in einem unbeschädigten und funktionsfähigen Zustand befindet und vollständig (inklusive aller Zubehörteile wie Netzteil) retourniert wird.
  5. Die XJE UG behält sich das Recht vor, bei starken Gebrauchsspuren, die über eine normale Prüfung der Funktionsweise hinausgehen, oder bei fehlendem Zubehör einen angemessenen Abzug vom Erstattungsbetrag vorzunehmen.
  6. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erstattet die XJE UG dem Kunden den vollen Kaufpreis für das Displight-Gerät sowie die bereits entrichtete Vergütung für das erste Jahr des SaaS-Abonnements. Mit der wirksamen Inanspruchnahme der Geld-Zurück-Garantie wird der zugrundeliegende Vertrag aufgehoben.

§ 4 Leistungen der XJE UG (Displight-Dienst)

  1. Die XJE UG stellt dem Kunden den Displight-Dienst für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Nutzung zur Verfügung.
  2. Die XJE UG gewährleistet eine Verfügbarkeit des Displight-Dienstes von 99,5 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die rechtzeitig angekündigt werden, sowie Ausfallzeiten, die auf Ursachen außerhalb des Einflussbereichs der XJE UG beruhen. Hierzu zählen insbesondere:
    1. Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Diensten Dritter, wie Microsoft Office 365.
    2. Ausfälle der Internetverbindung oder der IT-Infrastruktur des Kunden.
    3. Fälle höherer Gewalt.
  3. Die XJE UG übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Dienste Dritter.

§ 5 Hardware (Einmalkauf) und Gewährleistung

  1. Das gelieferte Displight-Gerät verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der XJE UG (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).
  2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden für Mängel am Displight-Gerät richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle eines Mangels ist die XJE UG nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt.
  3. Für Defekte, die nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen (insbesondere vom Kunden verursachte Schäden oder Defekte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist), bietet die XJE UG dem Kunden den Erwerb eines Austauschgeräts mit einem Rabatt von 50 % auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Nettolistenpreis an. Dieses Angebot gilt nicht bei vorsätzlicher Beschädigung des Geräts durch den Kunden.

§ 6 Laufzeit und Kündigung des SaaS-Abonnements

  1. Das SaaS-Abonnement wird für jedes Displight-Gerät einzeln abgeschlossen und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
  2. Die Laufzeit beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses und verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  3. Synchronisierung der Abrechnungszeiträume: Bucht ein Kunde zu einem bestehenden Vertrag weitere Displight-Geräte hinzu, wird die erste Laufzeit für diese neuen Geräte anteilig berechnet (pro rata), sodass deren Abrechnungszeitraum mit dem des ursprünglich gebuchten Geräts synchronisiert wird. Die erste Zahlung für die neuen Geräte deckt den Zeitraum bis zum nächsten gemeinsamen Verlängerungsdatum aller Geräte des Kunden ab.
  4. Die Kündigung hat in Textform (z.B. per E-Mail) zu erfolgen.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die XJE UG liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als 30 Tage in Verzug ist.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreis für das Displight-Gerät ist mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.
  2. Die Vergütung für den Displight-Dienst wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit von 12 Monaten fällig. Bei einer unterjährigen Hinzubuchung gemäß § 6 Abs. 3 wird die anteilige Gebühr sofort fällig.
  3. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte.
  4. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift ist die XJE UG berechtigt, dem Kunden die von der Bank in Rechnung gestellten Fremdgebühren zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR netto in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der XJE UG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, wird die XJE UG den Kunden zunächst per E-Mail mahnen. Reagiert der Kunde nicht, ist die XJE UG berechtigt, nach Androhung und Setzen einer angemessenen Nachfrist den Zugang zum Displight-Dienst vorübergehend zu sperren und eine entsprechende Hinweismeldung auf den Bildschirmen des Kunden anzuzeigen, bis die ausstehende Forderung vollständig beglichen ist.

§ 8 Haftungsbeschränkung

  1. Die XJE UG haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der XJE UG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung gemäß vorstehendem Absatz 2 ist zudem der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden im laufenden Vertragsjahr gezahlten Netto-Vergütung für den Displight-Dienst beschränkt.
  4. Eine weitergehende Haftung der XJE UG ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Pflichten und Inhaltsverantwortung des Kunden

  1. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, die über den Displight-Dienst auf seinen Bildschirmen angezeigt werden, allein verantwortlich. Die XJE UG prüft die vom Kunden übermittelten Inhalte nicht und übernimmt keine Haftung für deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit.
  2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, eine funktionierende Verbindung zwischen dem Displight-Dienst und seinem Office-365-Konto herzustellen und aufrechtzuerhalten.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um die auf den Bildschirmen angezeigten Inhalte (z.B. Firmenlogos, Kalenderdaten seiner Mitarbeiter und Mandanten) zu nutzen und öffentlich wiederzugeben. Er stellt die XJE UG von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
  4. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat diese vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

§ 10 Datenschutz

  1. Die XJE UG verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  2. Bei der Verarbeitung von Kalenderdaten im Auftrag des Kunden handelt die XJE UG als Auftragsverarbeiter. Die Rechte und Pflichten beider Parteien werden in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geregelt, dessen Abschluss Voraussetzung für die Nutzung des Displight-Dienstes ist.
  3. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung der XJE UG zu entnehmen.

§ 11 Änderung der AGB

  1. Die XJE UG behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, um sie an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen anzupassen.
  2. Änderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) angekündigt.
  3. Die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Die XJE UG wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Folge besonders hinweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der XJE UG, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kontakt für rechtliche Fragen

XJE UG (haftungsbeschränkt)

E-Mail: mail@displight.de

Stand: 07.08.2025 | Diese AGB sind ab dem Datum des Inkrafttretens gültig.